share-btn
close

Index

1.4

Zugänglichkeit, Dialog, Qualitätskontrolle

Weil alle Haushalte in der Schweiz eine Medienabgabe bezahlen, wollen wir auch alle Menschen mit unseren Service-Public-Angeboten erreichen.

Das heisst für uns:

  • Wir berichten und erzählen Geschichten dort, wo sich unser Publikum und unsere Communitys befinden.
  • Wir liefern Qualität auf allen Kanälen.
  • Wir nutzen dafür die Stärken, Eigenschaften und die Vielfalt der uns zur Verfügung stehenden Kanäle.
  • Wir sind mit unserem Publikum und unseren Communitys im Dialog und beziehen sie aktiv in unsere Diskussionen und Recherchen ein.
  • Unser journalistischer Diskurs, unsere Planungs-, Recherche- und Produktionsprozesse sind darauf ausgerichtet, Inhalte für digitale und lineare Formate zu schaffen.
  • Unsere Inhalte sind technisch zugänglich und dank systematischer Pflege von Metadaten auffindbar.
  • Unsere journalistischen Kriterien sind begründbar und transparent.
  • Relevanz, Professionalität, Unabhängigkeit, Vielfalt, Zugänglichkeit: Die Einhaltung der fünf Qualitätsanforderungen der SRG-Konzession wird regelmässig überprüft.
  • Wir überprüfen unsere Inhalte, Themen- und Gästewahl, Ansätze und Fragestellungen gezielt auf Biases, «blinde Flecken» oder systematische Einseitigkeiten. Dazu wenden wir bewusst «Debiasing»-Methoden an, wie die Wissenschaft sie vorschlägt.

Um die ethischen und qualitativen Anforderungen gemäss Art. 4 der SRG-Konzession sowie diejenigen, die in der Angebotscharta definiert sind, zu erfüllen, hat die SRG ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, das für alle Redaktionseinheiten verbindlich ist. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt gemeinsam mit der bzw. dem Vorgesetzten sowie mit den Kolleginnen und Kollegen die Verantwortung, diesen Prozess zu unterstützen und aktiv daran teilzunehmen. Wir geben regelmässig Einblick in unser Schaffen und erklären unser Handwerk.

V1.0 18.03.2026