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10.1

Richtig formulieren

Die journalistische Arbeit der SRG hat Vorbildfunktion. Wer am Mikrofon oder vor einer Kamera auftritt, tut dies nicht als Privatperson, sondern in einer professionellen Rolle. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an Verständlichkeit, Korrektheit und Artikulation.

Die Sprache muss auf Anhieb verständlich sein. Statt Schachtelkonstruktionen verwenden wir bevorzugt kurze Sätze. Substantivierungen und Partizipialkonstruktionen sowie Fremdwörter vermeiden wir wenn immer möglich.

Die Sprechweise soll natürlich sein und nicht vom Inhalt ablenken. Von SRG-Journalistinnen und -Journalisten wird keine Bühnensprache verlangt. Die Aussprache darf eine leichte dialektale Färbung haben. Es darf auch eine fremdsprachliche Färbung leicht hörbar sein, sofern sie nicht so stark ist, dass sie vom Inhalt ablenkt.

Zur Sprachpflege gehört auch die korrekte Aussprache von Namen. Bei Namen aus Sprachen, die hierzulande wenig geläufig sind, berücksichtigen wir auch, was in anderen wichtigen Medien üblich und damit dem Publikum vertraut ist.

Die Ansprache von Personen (duzen oder siezen) wird den regionalen oder formatspezifischen Gegebenheiten angepasst. Für die deutschsprachige Version der Leitlinien gilt eine Spezialregelung zur Ansprache.

Die SRG legt grossen Wert auf Korrektheit in Rechtschreibung, Stil und Grammatik. Beim Formulieren von Nachrichten und Newsberichten halten wir uns an die Grundregeln des Nachrichtenjournalismus. Helvetismen sind erlaubt.

Beiträge, die in eine andere Sprache übertragen werden, sollen in der jeweiligen Zielsprache wie ein Originaltext gelesen werden können. Für die bessere Verständlichkeit der Adaption sind oft zusätzliche Erklärungen oder Präzisierungen erforderlich.

V1.1 01.10.2026