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Index

Einleitung

Die Publizistischen Leitlinien definieren das journalistische Selbstverständnis der SRG: Als Koordinatennetz, an dem wir uns ausrichten, hält es die Qualitätskriterien und Standards fest, entlang derer wir unseren Service-public-Auftrag erfüllen. Es zieht aber auch die Grenzen, innerhalb derer wir SRG-Mitarbeitenden uns zu bewegen haben.

In der täglichen Arbeit helfen diese uns Journalistinnen und Journalisten oder Medienschaffenden jederzeit, unseren hohen Ansprüchen an publizistische Professionalität gerecht zu werden. Für die Vorgesetzten bilden sie die Grundlage für die Qualitätssicherung und die Basis für publizistische Entscheidungen.

Die Publizistischen Leitlinien sind öffentlich. Daher ist uns bewusst, dass unser Angebot und unser Verhalten als SRG-Mitarbeitende daran gemessen werden.

Die Publizistischen Leitlinien entbinden die Mitarbeitenden nicht von der Eigenverantwortung. Sie lassen Entscheidungsspielraum im Einzelfall. Helfen sie in Ausnahmesituationen einmal nicht weiter, dann ist die vorgesetzte Person zur Beratung beizuziehen. Sind Entscheidungen von grösserer Tragweite nötig, werden diese von den publizistischen Verantwortlichen gefällt. Diese sind in einigen Fällen zwingend zu involvieren.

Die Publizistischen Leitlinien sind an mancher Stelle strenger als das Recht. Was rechtlich vielleicht gerade noch zulässig ist, kann es publizistisch nämlich bereits nicht mehr sein. In heiklen Fällen sind der SRG-Rechtsdienst und die publizistischen Verantwortlichen zu konsultieren.

Die Publizistischen Leitlinien sind nie vollständig oder abschliessend. Aufgrund aktueller Entwicklungen müssen sie mitunter angepasst oder überarbeitet werden. Diese Weiterentwicklung erfolgt partizipativ: Alle SRG-Mitarbeitenden sind aufgerufen, sich aktiv daran zu beteiligen.

Wichtige Grundlagen und Ergänzungen zu den Publizistischen Leitlinien (z.B. Gesetzestexte) finden sich in den Anhängen.