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Index

11.4

Ausstandregeln

Die Beitragsmacherinnen, Moderatoren und Hosts der SRG berichten grundsätzlich nicht über ihnen nahestehende Personen, insbesondere Familienangehörige, Freundinnen und Freunde.

Persönliche Interessenbindungen sind in politischen und wirtschaftlichen Themenfeldern besonders heikel. Ausstandregeln gelten aber ebenso für persönliche Beziehungen und Interessenbindungen in den Bereichen Kultur, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung.

Sie betreffen unter anderem auch ehemalige Anstellungen, Engagements, Sponsoringpartnerschaften, Vermarktungsagenturen sowie Institutionen, Branchen, Verbände, Verlage, Veranstalterinnen oder Influencer, zu denen eine persönliche Verbindung besteht.

SRG-Mitarbeitende verbieten sich jeden Anschein von Befangenheit. Grundsätzlich gilt: SRG Mitarbeitende vermeiden die Berichterstattung über Personen und Themen, mit denen sie persönlich verbunden sind oder waren. Sie machen ihre Interessenbindungen ihren Vorgesetzten gegenüber transparent und treten in den Ausstand (siehe 11.1 Offenlegung von persönlichen Interessenbindungen).

Ausnahmen von der Ausstandregel müssen sachlich begründet und von den Vorgesetzten genehmigt werden.

V1.0 18.03.2026