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4.2

Abstimmungen

Im Vorfeld von Abstimmungen gelten spezielle Regeln: Die SRG-Redaktionen achten darauf, dass im Gesamtangebot Pro- und Kontra-Positionen insgesamt fair zu Wort kommen und dass die Berichterstattung ein hohes Mass an relevanter, sachlicher Hintergrundinformation enthält.

Zum Grundangebot im Vorfeld nationaler Abstimmungen gehören Berichte über die Positionen des Pro- und Kontra-Lagers sowie die Medienkonferenz des Bundesrats. Berücksichtigt werden ausserdem die Parolen der Bundesratsparteien, die meistens auf Parteitagen/Delegiertenversammlungen beschlossen werden, sowie die Parolen der Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke haben.

Für die Berichterstattung über den Pflichtstoff hinaus gelten auf unseren Kanälen verschärfte Sorgfaltspflichten. Grosse Zurückhaltung üben wir bei primär zwecks Medienberichterstattung inszenierten Anlässen, Kundgebungen, Auftritten von Prominenten etc. Das gilt auch, wenn Sport- oder Kulturveranstaltungen als Vehikel für politische Aktionen eingesetzt werden.

Je näher der Abstimmungstermin rückt, umso wichtiger sind Sorgfalt, Sachgerechtigkeit und Vielfalt. Bei Debatten zu nationalen Themen achten wir darauf, dass die unterschiedlichen Perspektiven der Sprachregionen und gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind.

Durch die Aktualität diktierte und journalistisch begründbare Berichte über Abstimmungen sind jederzeit möglich, auch kurz vor dem Abstimmungssonntag. Allerdings muss es sich in diesem Fall um News von hoher Relevanz handeln.

Die erhöhten Anforderungen an die Sorgfalt, Sachgerechtigkeit und Vielfalt erfolgt in koordinierter Abstimmung zwischen den Regionaleinheiten; die konkrete Umsetzung kann dabei den jeweiligen publizistischen Gegebenheiten Rechnung tragen.

In der Gesamtheit unserer Berichterstattung zu einer Vorlage sind die unterschiedlichen Positionen angemessen und mit ihren zentralen Argumenten zu Wort kommen zu lassen. Dabei gelten das Vielfalts- und das Fairnessgebot.

Eine besondere Sorgfaltspflicht gilt für alle Diskussionsformate, Talksendungen und Einzelauftritte von Protagonistinnen und Protagonisten. Hier ist während des gesamten Abstimmungskampfs auf eine vielfältige und faire Besetzung zu achten.

Bei Volksinitiativen ist in der Öffentlichkeit die eigentliche, vollständige und mitunter umständliche Bezeichnung oft weniger geläufig als es abgewandelte Versionen sind (zum Beispiel Burkainitiative statt Initiative für ein Verhüllungsverbot). Wir verwenden aus Verständlichkeitsgründen häufig den vertrauten Kurzbegriff. Entscheidend ist, dass für das Publikum klar ist, welche Initiative wir meinen.

Diese Bestimmungen gelten verbindlich für alle Gattungen, Formate und Kanäle.

V1.0 18.03.2026