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4.12

Nennung von Markennamen

Bei der Nennung von Markennamen, etwa in der Sportberichterstattung oder bei Kulturveranstaltungen, sind wir möglichst zurückhaltend. Wir verzichten auf die verbale Nennung der Werbezusätze.

Ausnahmen sind erforderlich wenn für das Publikum ein klar erkennbarer informativer Mehrwert entsteht oder die Nennung für die Verständlichkeit erforderlich ist, können Sponsorinnen und Sponsoren ausnahmsweise erwähnt werden (zum Beispiel Nennung von Team- oder Stadion-Namen). Das kann auch der Fall sein, wenn Veranstaltungen eine lange Tradition haben oder wenn das Publikum ohne den Zusatz nicht wüsste, wovon die Rede ist. Wenn immer möglich vermeiden wir es, Videointerviews vor Logos oder Produktabbildungen zu machen.

Bei Interviews von oder Porträts mit Firmenchefinnen oder -chefs ist es zulässig, sie zur besseren Einordnung mit dem sichtbaren Firmenschriftzug im Hintergrund zu befragen (etwa vor dem Hauptsitz ihres Unternehmens). Für Sportprogramme und Formate mit Sportinhalten gelten besondere Vorschriften.

V1.0 18.03.2026